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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 4 M 120/14   

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https://dejure.org/2014,37084
OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 4 M 120/14 (https://dejure.org/2014,37084)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.2014 - 4 M 120/14 (https://dejure.org/2014,37084)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 2014 - 4 M 120/14 (https://dejure.org/2014,37084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung an einem anderen Ort als dem seines gewöhnlichen Aufenthalts

  • rechtsportal.de

    Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung an einem anderen Ort als dem seines gewöhnlichen Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2017 - 4 M 36/17

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei minderjährigem Kind

    Auch der Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 3b Abs. 1 Satz 1 KiFöG richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2014 - 4 M 120/14 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2015 - 4 M 41/15

    Verpflichtung eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe, einen Platz in einer

    Dass allein der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Zustimmung zur Ausübung des in § 3b Abs. 1 KiFöG LSA vorgesehenen Wahlrechts erteilen muss und dies auch dann gilt, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung oder einer Tagespflegestelle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches dieses örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe betreut werden soll (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. September 2014 - 4 M 120/14 -, zit. nach JURIS), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Magdeburg, 10.12.2015 - 6 A 37/15

    Übernahme von Kindergartenbeiträgen bei "länderübergreifender" Betreuung

    Auch der Anspruch auf Erteilung der Zustimmung auf Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 3b Abs. 1 Satz 1 KiFöG richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2014 - 4 M 120/14 -, juris, Rn. 5), mithin gegen den Beklagten.
  • VG Halle, 20.02.2019 - 7 B 4/19

    Betreuungsanspruch eines Kindes bei Umzug in eine andere Gemeinde

    Nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 16. September 2014 - 4 M 120/14 -, juris), der die Kammer folgt, muss kein anderer als der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl. § 3 Abs. 4 KiFöG) - das ist hier zweifelsfrei der Beigeladene zu 2. - seine Zustimmung zur Ausübung des in § 3 b Abs. 1 KiFöG vorgesehenen Wahlrechts erteilen.
  • VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17

    Abschließende Regelung des interkommunalen Kostenausgleichs im Falle des § 12c

    Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Zustimmung (nur) des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2014 - 4 M 120/14 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 255/15

    Übernahme von Hortbeiträgen nach dem KiFöG

    (Nur) von ihm haben die Leistungsberechtigten die Zustimmung zur auswärtigen Betreuung einzuholen und (nur) ihm gegenüber haben sie die Erteilung der Zustimmung aufgrund ihres Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 3 b KiFöG ggf. gerichtlich durchzusetzen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2014 - 4 M 120/14 -, juris, Rn. 5 ff.), als deren Folge der aufnehmende und der abgebende örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 12 c KiFöG die Kostentragung zu vereinbaren haben.
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